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VG Köln, 20.03.2009 - 19 K 5699/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung der uneingeschränkten Dienstfähigkeit eines Polizeibeamten nach einer amtsärztlichen Untersuchung wegen gehäufter krankheitsbedingter Fehlzeiten vom Dienst; Feststellung eines psychovegetativen Erschöpfungszustandes aufgrund privater und beruflicher ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97
Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung …
Auszug aus VG Köln, 20.03.2009 - 19 K 5699/05
Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzungsverfügung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, hier also des Widerspruchsbescheides vom 22.08.2005, vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.1997 - 2 C 7.97 -, BVerwGE 105, 267. - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2003 - 6 A 1579/02
Polizeidienstunfähigkeit; Weiterverwendungsmöglichkeit im Polizeidienst erfordert …
Auszug aus VG Köln, 20.03.2009 - 19 K 5699/05
Sie setzt die Verwendbarkeit des Beamten zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder seiner Amtsbezeichnung entsprechenden Stellung voraus, vgl. OVG NRW, Urteil vom 1.08.2003 - 6 A 1579/02 -, NWVBl. 2004, 58 ff. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.1997 - 6 A 726/94
Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand; Voraussetzungen für …
Auszug aus VG Köln, 20.03.2009 - 19 K 5699/05
Ein zwingender entgegenstehender dienstlicher Grund ist der Verlust der allgemeinen Dienstfähigkeit i.S.v. § 45 Abs. 1 LBG, vgl. OVG NRW, Urteil vom 15.04.1997 - 6 A 726/94 -, juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2007 - 6 A 4032/05
Vorliegen der Dienstunfähigkeit eines Beamten bei Nichterfüllbarkeit der …
Auszug aus VG Köln, 20.03.2009 - 19 K 5699/05
Für die Annahme dauernder Unfähigkeit reicht es bereits aus, wenn der Beamte auf nicht absehbare Zeit nur unvollkommen seinen Pflichten nachkommen kann, vgl. z.B. OVG NRW, Beschluss vom 10.10.2007 - 6 A 4032/05 -, www.nrwe.de.